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19-09-2017

Landwirt muss Ordnungsgeld für falsches Mähen zahlen

von Sabine Leopold, agrarmanager, am Dienstag, 19.09.2017 - 07:00 Uhr

Ein Landwirt im Kreis Borken muss ein Ordnungsgeld zahlen. Angeblich wegen Tötung einer Maus bei der Grünlandmahd. Was in den sozialen Medien als Behördenwahnsinn kursiert, ist bei näherer Betrachtung ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz - und gegen gute fachliche Praxis.

Bei Facebook macht seit gestern das Foto eines Briefes mit Lauffeuergeschwindigkeit die Runde: Das Landratsamt Borken hat einen Landwirt zu einem Ordnungsgeld von 50 Euro verdonnert - angeblich, weil dieser im Mai dieses Jahres beim Mähen seines Grünlandes eine Maus getötet habe. An Behördenwahnsinn nicht zu übertreffen, kommentierten sinngemäß (aber oft weniger jugendfrei) viele Facebook-User.

Kein Verfahren wegen einer toten Maus

Durchleuchtet man die Geschichte ein wenig intensiver, zeigt sich ein etwas anderes Bild: Der Landwirt wurde zwar tatsächlich angezeigt wegen Tötung besagten Nagers. Die Behörden waren in der Pflicht, diesen Fall aufzunehmen und der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Die hatte allerdings kein Verfahren eröffnet, weil sich - so die offizielle Begründung - keine Absicht in der Tötung der Maus erkennen ließ. Eine Abweisung wegen Nichtigkeit dürfte sich bei einem Wirbeltier verbieten, selbst wenn es sich um einen Schadnager handelt.

Der Strafantragsteller - nach Angaben der Behörde eine "Privatperson" - mochte sich mit dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster nicht zufrieden geben und reichte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ein, die wiederum das Verfahren um den "Mäusemord" endgültig einstellte.

Falsch gemäht ist falsch gemäht

Was blieb, war die unbestrittene Ordnungswidrigkeit, die die Polizei vor Ort aufgenommen hatte: Das Mähen der Fläche von außen nach innen.

Das nämlich ist laut Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen seit vergangenem Jahr untersagt. Mit gutem Grund: Beim Mähen eines Schlages von außen nach innen besteht eine größere Gefahr, verstecktes Wild - allen voran abgelegte Rehkitze - mit dem Mähwerk zu erfassenn. Die Tiere ducken sich beim langsamen Annähern der Maschine solange ab, bis es zu spät für eine Flucht ist.

Laut einer Presseerklärung des Landratsamtes Borken wurde der eigentliche Grund für das Ordnungsgeld auf der zweiten Seite des Schreibens (die in den sozialen Medien nicht mit veröffentlicht wurde) korrekt angeführt.

Die Erwähnung des Mäusetötungsvorwurfes im Vorfeld war aus rechtlichen Gründen geboten, um dem Landwirt mitzuteilen, dass das entsprechende Verfahren eingestellt sei.

Fazit

Die Kreispolizeibehörde, zwei Staatsanwaltschaften und ein Landratsamt mussten sich mit dem Sachverhalt beschäftigen. Ein teurer Spaß.

Die Behörde hat rechtens gehandelt, sich allerdings im betreffenden Brief ein bisschen überkorrekt und verklausuliert ausgedrückt.

Und der Landwirt schließlich hat gegen geltendes Recht und gegen die gute fachliche Praxis verstoßen. Die 50 Euro Ordnungsgeld wird er zahlen müssen.

Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Bron: https://www.agrarheute.com/land-leben/landwirt-ordnungsgeld-fuer-falsches-maehen-zahlen-538524